Das Land Entlebuch I: 1358 bis 1600

Artikelnummer: 978-3-7965-3427-0
Einband: Fester Einband
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CHF 190.00
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Der Rechtsquellenband enthält historische Quellen zum Entlebuch aus zweieinhalb Jahrhunderten (1358-1600), aus der letzten Phase der adeligen Herrschaft und den ersten beiden Jahrhunderten der Herrschaft der Stadt Luzern. Schwerpunkte bilden Dokumente, welche die Organisation und das Selbstverständnis des in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts entstehenden Landes Entlebuch zeigen. Breiten Niederschlag finden die Auseinandersetzungen mit den adeligen Pfandherren und danach mit der städtischen Obrigkeit, aber auch Konflikte innerhalb der Landbevölkerung. 1491 wurde das Landrecht mit mehr als 200 Artikeln und speziellen Eiden fu?r das Entlebuch aufgeschrieben, das hier in einer erst 2012 bekannt gewordenen Version ediert wird. Eine Besonderheit der Region stellen die spätmittelalterlichen Kirchenrechte dar, welche die Beziehung zwischen Kirchgenossen und Pfarrherrn regelten. Die um 1584 verfasste Instruktion für den Schwörtag bietet einen Überblick über die wichtigsten obrigkeitlichen Mandate, welche die Entlebucher Männer ab 14 Jahren bei der Huldigung an den Landvogt zu beschwören hatten. Vielgestaltig war die Gerichtsverfassung des Tales. Obwohl die Gerichtsrechte Luzern gehörten, wirkten die Landleute als Urteilsfinder am Wochen-, Kanzel-, Fünfzehner-, Frevel- und Landgericht mit. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde das Landgericht Schüpfheim aufgehoben und sämtliche Blutgerichtsfälle wurden vor den städtischen Rat gezogen.
Der Rechtsquellenband enthält historische Quellen zum Entlebuch aus zweieinhalb Jahrhunderten (1358-1600), aus der letzten Phase der adeligen Herrschaft und den ersten beiden Jahrhunderten der Herrschaft der Stadt Luzern. Schwerpunkte bilden Dokumente, welche die Organisation und das Selbstverständnis des in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts entstehenden Landes Entlebuch zeigen. Breiten Niederschlag finden die Auseinandersetzungen mit den adeligen Pfandherren und danach mit der städtischen Obrigkeit, aber auch Konflikte innerhalb der Landbevölkerung. 1491 wurde das Landrecht mit mehr als 200 Artikeln und speziellen Eiden fu?r das Entlebuch aufgeschrieben, das hier in einer erst 2012 bekannt gewordenen Version ediert wird. Eine Besonderheit der Region stellen die spätmittelalterlichen Kirchenrechte dar, welche die Beziehung zwischen Kirchgenossen und Pfarrherrn regelten. Die um 1584 verfasste Instruktion für den Schwörtag bietet einen Überblick über die wichtigsten obrigkeitlichen Mandate, welche die Entlebucher Männer ab 14 Jahren bei der Huldigung an den Landvogt zu beschwören hatten. Vielgestaltig war die Gerichtsverfassung des Tales. Obwohl die Gerichtsrechte Luzern gehörten, wirkten die Landleute als Urteilsfinder am Wochen-, Kanzel-, Fünfzehner-, Frevel- und Landgericht mit. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde das Landgericht Schüpfheim aufgehoben und sämtliche Blutgerichtsfälle wurden vor den städtischen Rat gezogen.
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Verlagschwabe
EinbandFester Einband
Erscheinungsjahr2016
Seitenangabe673 S.
AusgabekennzeichenDeutsch
AbbildungenKarten
MasseH18.5 cm x B24.8 cm x D5.5 cm 1'700 g
ReiheIII. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern. Zweiter Teil: Die Rechte der Landschaft
AutorIneichen, Andreas (Unterstützt v.)

Über den Autor Andreas (Unterstützt v.) Ineichen

Andreas Ineichen, Dr. phil., Studium der Allgemeinen Geschichte an der Universität Zürich, Assistent am dortigen Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters, Mittelschullehrer, Redaktor am Historischen Lexikon der Schweiz, ab 2007 Mitarbeiter der Edition der Schweizerischen Rechtsquellen im Staatsarchiv Luzern.

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