Eine handlungs- und sprachtheoretische Untersuchung
Artikelnummer: 978-3-7190-5154-9
Einband: Kartonierter Einband (Kt)
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Rechtsstaatlichkeit bedeutet Bindung der Richterin an das Recht: Eine Richterin ist gehalten, in ihrer Entscheidung Recht anzuwenden. Dabei wird die Rechtsanwendung gerne als logisch-mechanische Operation verstanden. Konfrontiert mit der Unmöglichkeit ihrer Voraussetzungen, fristet die logisch-mechanische Rechtsanwendung und mit ihr die Bindung an das Recht ein Dasein zwischen Idealvorstellung und Illusion - Rechtsstaatlichkeit verkommt zum blossen Wunschgedanken. Die vorliegende Arbeit bietet einen Ausweg. Sie argumentiert für einen Begriff der Rechtsanwendung, der es uns erlaubt, die Bindung an das Recht zu erhalten: Es ist der Begriff der Rechtsanwendung als eine rationale Tätigkeit, die in eine Entscheidung der Richterin mündet. Die vorliegende Arbeit ist ein Plädoyer für ein starkes Selbstverständnis und eine gut gebildete Urteilskraft der Richterin als Grundlage für die Verwirklichung unseres Rechtsstaates.