Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Artikelnummer: 50974730
Einband: Kartonierter Einband (Kt)
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Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Es beinhaltet die folgenden Teile: allgemeine Bestimmungen, die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft. Bundeskanzlei - BK 2026