Die Kommission zur Verhu¨tung von Folter

Artikelnummer: 978-3-03751-573-0
Einband: Buch
Verfügbarkeit: Versand innert 1-2 Arbeitstagen
CHF 97.00
decrease increase
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zählen zu den schwerwiegendsten Formen von Menschenrechtsverletzungen. Sie zerstören die Menschenwürde, den Körper und die Seele gleichermassen. Die Kommission zur Verhütung von Folter führt Besuche an allen der schweizerischen Hoheit unterstehenden Orten des Freiheitsentzugs durch, um genau diesen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieser Besuchsmechanismus gründet auf dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT), welches die Folterprävention auf universeller Ebene verankert. Die Vertragsstaaten des OPCAT verpflichten sich, so genannte nationale Präventionsmechanismen (NPM) einzusetzen. Diese müssen ihren Auftrag als unabhängige Institution und mit kompetentem Personal ausführen. Unter den Mitgliedern der NPM sollten die Geschlechter, ethnischen Gruppierungen und nationalen Minderheiten der Vertragsstaaten ausgewogen vertreten sein. Ihnen ist der Zugang zu allen Orten des Freiheitsentzugs, allen relevanten Informationen und allen Personen in Gewahrsam zu gewährleisten. Die Beobachtungen und Empfehlungen der NPM werden den zuständigen Behörden in Berichten übermittelt. Die Schweiz ratifizierte das OPCAT am 24. September 2009 und setzte die Kommission zur Verhütung von Folter als NPM ein. Die Autorin analysiert den schweizerischen NPM anhand der völkerrechtlichen Vorgaben, der Praxis der Kommission zur Verhütung von Folter sowie eines Rechtsvergleichs mit Deutschland und Liechtenstein, und geht dabei der Frage nach der effektiven und optimalen Umsetzung des OPCAT durch die Schweiz nach.
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zählen zu den schwerwiegendsten Formen von Menschenrechtsverletzungen. Sie zerstören die Menschenwürde, den Körper und die Seele gleichermassen. Die Kommission zur Verhütung von Folter führt Besuche an allen der schweizerischen Hoheit unterstehenden Orten des Freiheitsentzugs durch, um genau diesen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieser Besuchsmechanismus gründet auf dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT), welches die Folterprävention auf universeller Ebene verankert. Die Vertragsstaaten des OPCAT verpflichten sich, so genannte nationale Präventionsmechanismen (NPM) einzusetzen. Diese müssen ihren Auftrag als unabhängige Institution und mit kompetentem Personal ausführen. Unter den Mitgliedern der NPM sollten die Geschlechter, ethnischen Gruppierungen und nationalen Minderheiten der Vertragsstaaten ausgewogen vertreten sein. Ihnen ist der Zugang zu allen Orten des Freiheitsentzugs, allen relevanten Informationen und allen Personen in Gewahrsam zu gewährleisten. Die Beobachtungen und Empfehlungen der NPM werden den zuständigen Behörden in Berichten übermittelt. Die Schweiz ratifizierte das OPCAT am 24. September 2009 und setzte die Kommission zur Verhütung von Folter als NPM ein. Die Autorin analysiert den schweizerischen NPM anhand der völkerrechtlichen Vorgaben, der Praxis der Kommission zur Verhütung von Folter sowie eines Rechtsvergleichs mit Deutschland und Liechtenstein, und geht dabei der Frage nach der effektiven und optimalen Umsetzung des OPCAT durch die Schweiz nach.
Schreiben Sie Ihre eigene Bewertung
  • Nur registrierte Benutzer können Produkte bewerten
*
*
Schlecht
Sehr gut
*
*
*
*
VerlagDike
EinbandBuch
Erscheinungsjahr2013
Seitenangabe451 S.
AusgabekennzeichenDeutsch
AbbildungenPB
MasseH22.5 cm x B15.5 cm x D3.2 cm 1'049 g
ReiheSt. Galler Studien zum internationalen Recht
AutorHungerbühler, Francine

Alle Bände der Reihe "St. Galler Studien zum internationalen Recht"

Weitere Titel von Francine Hungerbühler

Produktbewertungen
Nur registrierte Benutzer können Produkte bewerten