Ausgestaltung und Durchsetzung der Verfügungsrechte bei Online-Musikdateien

Artikelnummer: 978-3-8386-6634-1
Einband: Kartonierter Einband (Kt)
Verfügbarkeit: Folgt in ca. 5 Arbeitstagen
CHF 88.00
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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Musik ist ursprünglich in seiner Form als Dienstleistung ein immaterielles Gut bei dem Nichtausschliessbarkeit und Nicht-Rivalität im Konsum besteht, den Eigenschaften eines öffentlichen Gutes. Erst mit der Möglichkeit der Speicherung des Gutes auf Tonträger seit Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts wird aus dem öffentlichen Gut Musik ein handelbares Privatgut. Die Marktfähigkeit des Gutes Musik schuf Anreize Verfügungsrechte an diesem zu spezifizieren und durch geltendes Recht zu schützen. Die Aufgabe der Tonträgerhersteller besteht in der technischen Transformation und Vervielfältigung des Werkes in einer verbreitungsfähigen, konsumierbaren Funktion, wobei sich der Realisierungsprozess zum Teil erheblich auf Form und Substanz des Werkes auswirkt. Die Branche hat sich seit dem zweiten Weltkrieg zu einem hochgradig integriertem und global operierendem Industriezweig entwickelt. Es existiert eine Dominanz der s.g. Majorlabels auf dem Weltmarkt (BMG, EMI, Universal, Sony Music, Warner). Die Durchsetzung der Verfügungsrechte der Tonträgerindustrie wird ist im wesentlichen durch zwei Phänomene der informations- und kommunikationstechnischen Entwicklung erschwert: Die veränderten Möglichkeiten der Reproduktion des Gutes Musik. Die Distribution durch Netzwerke im Internet Durch die Speicherung der Inhalte auf dem Tonträger CD in digitaler Form lassen sich diese in unkörperlicher Form ganz einfach auf einem Personal Computer (PC) speichern, bearbeiten und auch nutzen. Zur Reproduktion des Inhaltes ist nur ein Copy-Befehl am PC notwendig. Die erstellte Kopie ist nicht von der Original-Datei zu unterscheiden. So erhält der Konsument prinzipiell die gleichen Reproduktionsmöglichkeiten wie der Anbieter. Die Komprimierung durch den MP3-Standard, die Breitbandentwicklung und die Verbreitung von digitaler Musik über Musiktauschbörsen ermöglichen die Verbreitung der Inhalte über das Internet. Konnte durch die einfachen Vervielfältigungsmöglichkeiten Rivalität im Konsum nahezu aufgehoben werden, macht die Möglichkeit der Beschaffung von Musik über Netzwerke wie Gnutella Ausschluss für den Inhaber der Verfügungsrechte fast unmöglich. Musik im Internet wird zu einem öffentlichen Gut. Die Tonträgerindustrie ergreift folgende Maßnahmen, um auch im Internet-Zeitalter ihre Verfügungsrechte durchsetzen zu können: Die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, die formellen institutionellen Rahmenbedingungen. Die Einflussnahme auf die [...]

Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Musik ist ursprünglich in seiner Form als Dienstleistung ein immaterielles Gut bei dem Nichtausschliessbarkeit und Nicht-Rivalität im Konsum besteht, den Eigenschaften eines öffentlichen Gutes. Erst mit der Möglichkeit der Speicherung des Gutes auf Tonträger seit Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts wird aus dem öffentlichen Gut Musik ein handelbares Privatgut. Die Marktfähigkeit des Gutes Musik schuf Anreize Verfügungsrechte an diesem zu spezifizieren und durch geltendes Recht zu schützen. Die Aufgabe der Tonträgerhersteller besteht in der technischen Transformation und Vervielfältigung des Werkes in einer verbreitungsfähigen, konsumierbaren Funktion, wobei sich der Realisierungsprozess zum Teil erheblich auf Form und Substanz des Werkes auswirkt. Die Branche hat sich seit dem zweiten Weltkrieg zu einem hochgradig integriertem und global operierendem Industriezweig entwickelt. Es existiert eine Dominanz der s.g. Majorlabels auf dem Weltmarkt (BMG, EMI, Universal, Sony Music, Warner). Die Durchsetzung der Verfügungsrechte der Tonträgerindustrie wird ist im wesentlichen durch zwei Phänomene der informations- und kommunikationstechnischen Entwicklung erschwert: Die veränderten Möglichkeiten der Reproduktion des Gutes Musik. Die Distribution durch Netzwerke im Internet Durch die Speicherung der Inhalte auf dem Tonträger CD in digitaler Form lassen sich diese in unkörperlicher Form ganz einfach auf einem Personal Computer (PC) speichern, bearbeiten und auch nutzen. Zur Reproduktion des Inhaltes ist nur ein Copy-Befehl am PC notwendig. Die erstellte Kopie ist nicht von der Original-Datei zu unterscheiden. So erhält der Konsument prinzipiell die gleichen Reproduktionsmöglichkeiten wie der Anbieter. Die Komprimierung durch den MP3-Standard, die Breitbandentwicklung und die Verbreitung von digitaler Musik über Musiktauschbörsen ermöglichen die Verbreitung der Inhalte über das Internet. Konnte durch die einfachen Vervielfältigungsmöglichkeiten Rivalität im Konsum nahezu aufgehoben werden, macht die Möglichkeit der Beschaffung von Musik über Netzwerke wie Gnutella Ausschluss für den Inhaber der Verfügungsrechte fast unmöglich. Musik im Internet wird zu einem öffentlichen Gut. Die Tonträgerindustrie ergreift folgende Maßnahmen, um auch im Internet-Zeitalter ihre Verfügungsrechte durchsetzen zu können: Die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, die formellen institutionellen Rahmenbedingungen. Die Einflussnahme auf die [...]

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EinbandKartonierter Einband (Kt)
Erscheinungsjahr2003
Seitenangabe108 S.
AusgabekennzeichenDeutsch
MasseH21.0 cm x B14.8 cm x D0.8 cm 169 g
Auflage03004 A. 4. Auflage
AutorBöhmer, Wolfgang

Über den Autor Wolfgang Böhmer

Wolfgang Böhmer ist seit mehr als 25 Jahren als Journalist für den österreichischen Rundfunk im In- und Ausland tätig. Für den ORF berichtete er aus Afghanistan, Pakistan, dem Kosovo, aus Bürgerkriegs- und Katastrophengebieten. Seit Jahren arbeitet er eng mit der SOS-Kinderdorf-Stiftung zusammen und besuchte in diesem Zusammenhang auch die Kriegsregion in Somalia. Wolfgang Böhmer ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Tirol.

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