Art. 842-865 und 875 ZGB

Der Schuldbrief, Die Anleihensobligationen mit Grundpfandrecht
Artikelnummer: 978-3-7255-7251-9
Einband: Buch
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Der Schuldbrief bildet mit Abstand die meistverbreitete Form von Grundpfandrechten. Durch die ZGB-Revision des Immobilarsachenrechts, in Kraft seit 1. Januar 2012, ist seine Regelung von Grund auf überarbeitet worden. Die wichtigste Änderung besteht in der Einführung eines vollkommen entmaterialisierten «Register-Schuldbriefs» neben dem traditionellen Papier-Schuldbrief. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage enthält das revidierte ZGB zudem neu die Vermutung, dass die Schuldbriefforderung neben die sichergestellte Forderung aus dem Grundverhältnis tritt (fiduziarische Sicherung). Die gesetzliche Regelung des Schuldbriefs ist trotz der ebenfalls totalrevidierten Grundbuchverordnung gesamthaft sehr knapp ausgefallen und schwer verständlich. Sie wird im vorliegenden Kommentar, dem ersten Grosskommentar zum Schuldbriefrecht seit 1925, erstmals in dieser Ausführlichkeit und Tiefe dargestellt, erläutert und kritisch analysiert. Der Kommentar richtet sich an Notare, Rechtsanwälte, Richter, Grundbuch- und Betreibungsämter, Banken und Treuhänder sowie an weitere Personen, die täglich mit Darlehen und Hypothekarsicherheiten zu tun haben.Der Schuldbrief bildet mit Abstand die meistverbreitete Form von Grundpfandrechten. Durch die ZGB-Revision des Immobilarsachenrechts, in Kraft seit 1. Januar 2012, ist seine Regelung von Grund auf überarbeitet worden. Die wichtigste Änderung besteht in der Einführung eines vollkommen entmaterialisierten «Register-Schuldbriefes» neben dem traditionellen Papier-Schuldbrief. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage enthält das revidierte ZGB zudem neu die Vermutung, dass die Schuldbriefforderung neben die sichergestellte Forderung aus dem Grundverhältnis tritt (fiduziarische Sicherung).
Der Schuldbrief bildet mit Abstand die meistverbreitete Form von Grundpfandrechten. Durch die ZGB-Revision des Immobilarsachenrechts, in Kraft seit 1. Januar 2012, ist seine Regelung von Grund auf überarbeitet worden. Die wichtigste Änderung besteht in der Einführung eines vollkommen entmaterialisierten «Register-Schuldbriefs» neben dem traditionellen Papier-Schuldbrief. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage enthält das revidierte ZGB zudem neu die Vermutung, dass die Schuldbriefforderung neben die sichergestellte Forderung aus dem Grundverhältnis tritt (fiduziarische Sicherung). Die gesetzliche Regelung des Schuldbriefs ist trotz der ebenfalls totalrevidierten Grundbuchverordnung gesamthaft sehr knapp ausgefallen und schwer verständlich. Sie wird im vorliegenden Kommentar, dem ersten Grosskommentar zum Schuldbriefrecht seit 1925, erstmals in dieser Ausführlichkeit und Tiefe dargestellt, erläutert und kritisch analysiert. Der Kommentar richtet sich an Notare, Rechtsanwälte, Richter, Grundbuch- und Betreibungsämter, Banken und Treuhänder sowie an weitere Personen, die täglich mit Darlehen und Hypothekarsicherheiten zu tun haben.Der Schuldbrief bildet mit Abstand die meistverbreitete Form von Grundpfandrechten. Durch die ZGB-Revision des Immobilarsachenrechts, in Kraft seit 1. Januar 2012, ist seine Regelung von Grund auf überarbeitet worden. Die wichtigste Änderung besteht in der Einführung eines vollkommen entmaterialisierten «Register-Schuldbriefes» neben dem traditionellen Papier-Schuldbrief. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage enthält das revidierte ZGB zudem neu die Vermutung, dass die Schuldbriefforderung neben die sichergestellte Forderung aus dem Grundverhältnis tritt (fiduziarische Sicherung).
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VerlagSchulthess
EinbandBuch
Erscheinungsjahr2015
Seitenangabe554 S.
AusgabekennzeichenDeutsch
AbbildungenGB
MasseH24.5 cm x B17.5 cm x D3.8 cm 1'280 g
AutorSteinauer, Paul-Henri

Über den Autor Paul-Henri Steinauer

Maryse Pradervand-Kernen est professeure ordinaire, titulaire de la Chaire de droit civil II de la Faculté de droit de l'Université de Fribourg. Après avoir obtenu une licence en droit mention bilingue (2003) et un doctorat en droit (2007) à l'Université de Fribourg, elle décroche un brevet d'avocat du canton de Fribourg (2010). Elle pratique durant quelques années la profession d'avocate tout en poursuivant ses activités académiques au sein de l'Institut de la famille de l'Université de Fribourg. Entre 2014 et 2018, elle exerce les fonctions de chargée de cours et de maître-assistante en droit privé à l'Université de Neuchâtel et à la Haute École de gestion arc, période durant laquelle elle effectue en outre des séjours de recherche au Canada, obtient un DAS en didactique universitaire et un DAS en médiation. Ses domaines de recherche principaux sont le droit des successions, les régimes matrimoniaux, le droit immobilier et la médiation.

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